Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gyömörei Rechtsanwälte und Steuerberater
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Aufträge an
Gyömörei Rechtsanwälte und Steuerberater Gyömörei Advocaten en
Belastingadviseurs), im weiteren Verlauf „Gyömörei“ genannt.
1.2 Auftraggeber akzeptiert dass Gyömörei bei der Ausführung eines Auftrags an die auf
Gyömörei Anwendung findenden Verhaltens- und Berufsregeln gebunden ist und
erklärt die daraus für Gyömörei entstehenden Verpflichtungen immer zu respektieren.
1.3 Gyömörei hat auf Grund der geltenden Gesetzgebung (darunter das Gesetz zur
Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wet ter voorkoming van
witwassen en financiering van terrorisme) die Pflicht die Identität von Auftraggebern
fest zu stellen und ungewöhnliche Transaktionen gegebenenfalls an die zuständigen
Behörden zu melden. Mit Vergabe des Auftrags an Gyömörei bestätigt der
Auftraggeber hiermit bekannt zu sein und sofern notwendig Zustimmung zu geben.
1.4 Im Falle eines Unterschiedes zwischen dem Deutschen und Niederländischen Text
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Niederländische Text verbindlich.
2. Mitwirkung durch Auftraggeber
2.1 Auftraggeber ist gehalten alle Angaben und Unterlagen die Gyömörei braucht für die
korrekte Ausführung des erteilten Auftrags zeitig und in der am meisten geeigneten
Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
2.2 Auftraggeber ist gehalten Gyömörei unverzüglich zu informieren bezüglich Tatsachen
und Umstände die in Bezug auf die Ausführung des Auftrags von Belang sein können.
3. Honorar
3.1 Das Honorar wird im Prinzip, außer es ist anders vereinbart worden, an hand der
gearbeiteten Stunden berechnet, multipliziert mit den periodisch von Gyömörei fest
zu setzen Stundenhonoraren. Gyömörei hat das Recht die Stundenhonorare einseitig
zu ändern. Zugunsten des Auftraggebers bezahlte Auslagen werden in Rechnung
gestellt. Auslagen die bereits gemacht worden sind, doch von denen noch keine
Rechnungen vorhanden sind, werden nach Erhalt der betreffenden Rechnung, in
Rechnung gestellt. Zur Bekämpfung der allgemeinen Bürokosten wird ein
Prozentsatz von 7% des Honorars in Rechnung gestellt.
3.2 Das Honorar von Gyömörei, zuzüglich der allgemeinen Bürokosten und der übrigen
Unkosten und Rechnungen von eingeschalteten Dritten und sofern schuldig
Mehrwertsteuern, werden im Prinzip und vorbehaltlich näherer Abmachunge,
monatlich an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen hat der Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen na Rechnungsdatum zu
begleichen, es sei denn dass schriftlich anderweitig vereinbart worden ist. Jede
Berufung auf gegeneinander Aufrechnen ist ausgeschlossen. Einwände gegen die
Höhe der Rechnungen schiebt die Zahlungsverpflichtung nicht auf.
4.2 Im falle der Auftraggeber versäumt eine oder mehrere Rechnungen von Gyömörei
rechtzeitig zu begleichen, hat Gyömörei das Recht mit sofortiger Wirkung die weitere
Ausführung des Auftrags aufzuschieben. Zugleich ist in diesem Fall der Auftraggeber
über den geschuldeten Betrag ab Verfalldatum die gesetzlichen Zinsen und
außergerichtlichen Mahnkosten schuldig, mit einem Minimum von € 500,-.
4.3 Falls die finanzielle Position oder das Zahlungsverhalten des Auftraggebers nach
dem Urteil von Gömörei dazu Anlass gibt, hat Gyömörei das Recht vom Auftraggeber
zu verlangen dass dieser unverzüglich Sicherheit leistet/Kaution stellt in einer durch Gyömörei
angewiesenen Art und Weise und/oder dass ein Vorschuss gezahlt wird.
Falls der Auftraggeber nachlässt die verlangte Sicherheit zu leisten hat Gyömörei
ebenfalls das Recht, ungeachtet seiner weiteren Rechte, die weitere Ausführung des
Auftrags mit sofortiger Wirkung aufzuschieben und ist Alles was der Auftraggeber
Gyömörei noch schuldig geblieben ist, aus welchem Grund auch immer, sofort fällig.
4.4 Gyömörei hat zu jeder Zeit das Recht Vorschüsse für auszuführende Tätigkeiten oder
fällige Kosten, zu verlangen.
5. Haftung
5.1 Gyömörei wird seine Tätigkeit nach bestem Können ausführen und dabei die Sorgfal
in Acht nehmen die von Gyömörei erwartet werden kann. Falls ein Fehler begangen
wird dadurch dass der Auftraggeber ihm falsche oder unvollständige Informationen
gegeben hat, ist Gyömörei für den entstandenen Schaden nicht haftbar zu machen.
5.2 Falls sich bei der Ausführung eines Auftrags ein Ereignis ergibt dass zu Haftung von
Gyömörei führt, dann ist diese Haftung beschränkt auf den Betrag der unter der von
Gyömörei abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung in dem Falle ausgezahlt wird.
5.3 Falls Gyömörei haftet für Schaden an Personen oder Güter, dann ist diese Haftung
beschränkt auf den betrag der unter der von Gyömörei abgeschlossenen allgemeinen
Haftpflichtversicherung (algemene aansprakelijkheidsverzekering (AVB)) in dem falle
ausgezahlt wird.
5.4 Falls, aus welchem Grund auch immer, keine der obengenannten Versicherungen zu
Anspruch auf irgendeinen Betrag führt, dann ist die Haftung von Gyömörei begrenzt
auf € 25.000,00.
5.5 Jegliche Forderung auf Zahlung von Schadenersatz verjährt durch den Verlauf von
einem Jahr nach Anfang des Tages folgend auf den an dem der Auftraggeber mit
dem Schaden und mit Gyömörei als verantwortliche Person bekannt geworden ist.
5.6 Falls Gyömörei eine nicht an ihn verbundene Person bei der Ausführung eines
Auftrages einschaltet, dann ist Gyömörei gegenüber den Auftraggeber nicht haftbar
für welchen Fehler auch immer der von dieser Person gemacht worden sein sollte.
Indem Gyömörei ein Auftrag erteilt wird, verleiht der Auftraggeber an Gyömörei die
Befugnis um, wenn eine von Gyömörei eingeschaltete Person seine Haftung
beschränken möchte, diese Haftungsbeschränkung mit im Namen des Auftraggebers
anzunehmen.
5.7 Gyömörei und die Stiftung Stichting Beheer Derdengelden Gyömörei Advocaten
können im Rahmen der Ausführung von Aufträgen Gelder von Mandanten oder
Dritten unter sich halten. Gyömörei und die Stiftung Stichting Beheer Derdengelden
Gyömörei Advocaten werden diese Gelder überweisen an eine von Gyömörei in
Absprache mit denjenigen die daran ein Interesse haben, gewählte Bank. Gyömörei
und die Stiftung Stichting Beheer Derdengelden Gyömörei Advocaten haften nicht
falls dies Bank ihren Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.
6. Anzuwendendes Recht und zuständiger Richter
6.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Gyömörei findet ausschließlich
Niederländisches Recht Anwendung.
6.2 Streitigkeiten werden ausschließlich zur Beurteilung und Urteilsfindung an den
zuständigen Richter in Den Haag vorgelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gyömörei Rechtsanwälte und Steuerberater
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Aufträge an
Gyömörei Rechtsanwälte und Steuerberater Gyömörei Advocaten en
Belastingadviseurs), im weiteren Verlauf „Gyömörei“ genannt.
1.2 Auftraggeber akzeptiert dass Gyömörei bei der Ausführung eines Auftrags an die auf
Gyömörei Anwendung findenden Verhaltens- und Berufsregeln gebunden ist und
erklärt die daraus für Gyömörei entstehenden Verpflichtungen immer zu respektieren.
1.3 Gyömörei hat auf Grund der geltenden Gesetzgebung (darunter das Gesetz zur
Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wet ter voorkoming van
witwassen en financiering van terrorisme) die Pflicht die Identität von Auftraggebern
fest zu stellen und ungewöhnliche Transaktionen gegebenenfalls an die zuständigen
Behörden zu melden. Mit Vergabe des Auftrags an Gyömörei bestätigt der
Auftraggeber hiermit bekannt zu sein und sofern notwendig Zustimmung zu geben.
1.4 Im Falle eines Unterschiedes zwischen dem Deutschen und Niederländischen Text
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Niederländische Text verbindlich.
2. Mitwirkung durch Auftraggeber
2.1 Auftraggeber ist gehalten alle Angaben und Unterlagen die Gyömörei braucht für die
korrekte Ausführung des erteilten Auftrags zeitig und in der am meisten geeigneten
Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
2.2 Auftraggeber ist gehalten Gyömörei unverzüglich zu informieren bezüglich Tatsachen
und Umstände die in Bezug auf die Ausführung des Auftrags von Belang sein können.
3. Honorar
3.1 Das Honorar wird im Prinzip, außer es ist anders vereinbart worden, an hand der
gearbeiteten Stunden berechnet, multipliziert mit den periodisch von Gyömörei fest
zu setzen Stundenhonoraren. Gyömörei hat das Recht die Stundenhonorare einseitig
zu ändern. Zugunsten des Auftraggebers bezahlte Auslagen werden in Rechnung
gestellt. Auslagen die bereits gemacht worden sind, doch von denen noch keine
Rechnungen vorhanden sind, werden nach Erhalt der betreffenden Rechnung, in
Rechnung gestellt. Zur Bekämpfung der allgemeinen Bürokosten wird ein
Prozentsatz von 7% des Honorars in Rechnung gestellt.
3.2 Das Honorar von Gyömörei, zuzüglich der allgemeinen Bürokosten und der übrigen
Unkosten und Rechnungen von eingeschalteten Dritten und sofern schuldig
Mehrwertsteuern, werden im Prinzip und vorbehaltlich näherer Abmachunge,
monatlich an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen hat der Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen na Rechnungsdatum zu
begleichen, es sei denn dass schriftlich anderweitig vereinbart worden ist. Jede
Berufung auf gegeneinander Aufrechnen ist ausgeschlossen. Einwände gegen die
Höhe der Rechnungen schiebt die Zahlungsverpflichtung nicht auf.
4.2 Im falle der Auftraggeber versäumt eine oder mehrere Rechnungen von Gyömörei
rechtzeitig zu begleichen, hat Gyömörei das Recht mit sofortiger Wirkung die weitere
Ausführung des Auftrags aufzuschieben. Zugleich ist in diesem Fall der Auftraggeber
über den geschuldeten Betrag ab Verfalldatum die gesetzlichen Zinsen und
außergerichtlichen Mahnkosten schuldig, mit einem Minimum von € 500,-.
4.3 Falls die finanzielle Position oder das Zahlungsverhalten des Auftraggebers nach
dem Urteil von Gömörei dazu Anlass gibt, hat Gyömörei das Recht vom Auftraggeber
zu verlangen dass dieser unverzüglich Sicherheit leistet/Kaution stellt in einer durch Gyömörei
angewiesenen Art und Weise und/oder dass ein Vorschuss gezahlt wird.
Falls der Auftraggeber nachlässt die verlangte Sicherheit zu leisten hat Gyömörei
ebenfalls das Recht, ungeachtet seiner weiteren Rechte, die weitere Ausführung des
Auftrags mit sofortiger Wirkung aufzuschieben und ist Alles was der Auftraggeber
Gyömörei noch schuldig geblieben ist, aus welchem Grund auch immer, sofort fällig.
4.4 Gyömörei hat zu jeder Zeit das Recht Vorschüsse für auszuführende Tätigkeiten oder
fällige Kosten, zu verlangen.
5. Haftung
5.1 Gyömörei wird seine Tätigkeit nach bestem Können ausführen und dabei die Sorgfal
in Acht nehmen die von Gyömörei erwartet werden kann. Falls ein Fehler begangen
wird dadurch dass der Auftraggeber ihm falsche oder unvollständige Informationen
gegeben hat, ist Gyömörei für den entstandenen Schaden nicht haftbar zu machen.
5.2 Falls sich bei der Ausführung eines Auftrags ein Ereignis ergibt dass zu Haftung von
Gyömörei führt, dann ist diese Haftung beschränkt auf den Betrag der unter der von
Gyömörei abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung in dem Falle ausgezahlt wird.
5.3 Falls Gyömörei haftet für Schaden an Personen oder Güter, dann ist diese Haftung
beschränkt auf den betrag der unter der von Gyömörei abgeschlossenen allgemeinen
Haftpflichtversicherung (algemene aansprakelijkheidsverzekering (AVB)) in dem falle
ausgezahlt wird.
5.4 Falls, aus welchem Grund auch immer, keine der obengenannten Versicherungen zu
Anspruch auf irgendeinen Betrag führt, dann ist die Haftung von Gyömörei begrenzt
auf € 25.000,00.
5.5 Jegliche Forderung auf Zahlung von Schadenersatz verjährt durch den Verlauf von
einem Jahr nach Anfang des Tages folgend auf den an dem der Auftraggeber mit
dem Schaden und mit Gyömörei als verantwortliche Person bekannt geworden ist.
5.6 Falls Gyömörei eine nicht an ihn verbundene Person bei der Ausführung eines
Auftrages einschaltet, dann ist Gyömörei gegenüber den Auftraggeber nicht haftbar
für welchen Fehler auch immer der von dieser Person gemacht worden sein sollte.
Indem Gyömörei ein Auftrag erteilt wird, verleiht der Auftraggeber an Gyömörei die
Befugnis um, wenn eine von Gyömörei eingeschaltete Person seine Haftung
beschränken möchte, diese Haftungsbeschränkung mit im Namen des Auftraggebers
anzunehmen.
5.7 Gyömörei und die Stiftung Stichting Beheer Derdengelden Gyömörei Advocaten
können im Rahmen der Ausführung von Aufträgen Gelder von Mandanten oder
Dritten unter sich halten. Gyömörei und die Stiftung Stichting Beheer Derdengelden
Gyömörei Advocaten werden diese Gelder überweisen an eine von Gyömörei in
Absprache mit denjenigen die daran ein Interesse haben, gewählte Bank. Gyömörei
und die Stiftung Stichting Beheer Derdengelden Gyömörei Advocaten haften nicht
falls dies Bank ihren Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.
6. Anzuwendendes Recht und zuständiger Richter
6.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Gyömörei findet ausschließlich
Niederländisches Recht Anwendung.
6.2 Streitigkeiten werden ausschließlich zur Beurteilung und Urteilsfindung an den
zuständigen Richter in Den Haag vorgelegt.